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Fernabsatzgeschäft
Bei Fernabsatzgeschäften (Geschäften und Zahlungen über das Internet) befinden sich Käufer und Verkäufer zur selben Zeit an verschiedenen Orten (Gegenteil: Vor-Ort-Geschäft). Die daraus resultierende Unsicherheit über die wahre Identität und Absichten des jeweiligen Gegenübers erleichtert Missbrauch. Abhilfe schafften der vermehrte Einsatz von garantierten Zahlungen, die aufgrund technischer Entwicklungen und vertraglicher Zusicherungen entstanden. Ebenso hat der Gesetzgeber vereinzelt Regelungen erlassen, um dieser Thematik zu begegnen.
Voraussetzungen
Ein Unternehmer ist bei einem Fernabsatzgeschäft gemäß § 312d BGB verpflichtet, dem Verbraucher wesentliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese sind:

  • Identität und bei Vorauszahlungen die Anschrift des Lieferers,
  • wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
  • Preis einschließlich aller Steuern und Lieferkosten,
  • Einzelheiten der Zahlung der Lieferung oder Erfüllung,
  • ein Widerrufsrecht,
  • Informationen über Kundendienst und geltende Garantiebedingungen;
  • die Kündigungsbedingungen bei unbestimmter Vertragsdauer bzw. einer mehr als einjährigen Vertragsdauer.
Widerrufsrecht
Gemäß Â§ 312g BGB steht dem Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß Â§ 355 BGB zu. Der Verbraucher kann Innerhalb einer Frist von zwei Wochen seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Frist beginnt wenn die bestellte Ware geliefert wurde.