Eine Rücklastschrift entsteht, wenn bei dem Enduser eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann. Die Gründe für eine Rücklastschrift sind z.B. nicht bezahlt (keine ausreichende Deckung auf dem Konto), Widerspruch, Kontonummer falsch oder Person und Kontoinhaber sind nicht identisch.
Wenn eine Rücklastschrift nicht bezahlt wird, so kann der Händler nach einer kurzen Zeit einen 2ten Rechnungslauf machen und versuchen, die Lastschrift doch noch einzuziehen. Wenn eine Lastschrift mangels Deckung zurück geht, hat der Enduser auf seinem Kontoauszug zwei Buchungen. Erst eine Sollbuchung und zeitgleich eine Habenbuchung durch die Bank, die damit den ursprünglichen Zahlungsvorgang rückabwickelt.
Ist ein Enduser mit einer Belastung per Lastschrift nicht einverstanden, so kann er innerhalb von 8 Wochen der Lastschrift widersprechen. Dem Enduser entstehen dann keinerlei Gebühren und dem Händler ist es, im Gegensatz zur mangelnden Deckung, nicht gestattet, den Betrag erneut einzuziehen. Andere Gründe für eine Rücklastschrift beziehen sich auf unvollständige Daten, die ein Verarbeiten durch die Banken nicht ermöglicht (Kontodaten bzw. Kontoinhaber falsch). Dem Händler werden bei einer Rücklastschrift Kosten durch die eigene Bank und durch die Fremdbank in Rechnung gestellt. Dem Endkunden werden, bei einer Rücklastschrift mangels Deckung, ebenfalls Gebühren berechnet.