Das Disagio ist eine Art von Gebühr für die Leistungen des Payment Anbieters. Das Disagio errechnet sich aus dem geclearten Umsätzen von Kreditkarten bzw. Lastschriften. Durch die Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge ist das Disagio („Händlerentgelt“) seit 2015 bei Debitkarten auf 0,2 % und bei Kreditkarten auf 0,3 % des Umsatzerlöses beschränkt.
Das Disagio ist bei Payment Provider recht unterschiedlich geregelt. Es gibt hier verschiedene Abrechnungsmodelle wie eine Einrichtungsgebühr, Monatsgebühr oder eine Transaktionsgebühr, wobei es auch diverse Mischformen gibt. Hierbei muss der Umsatz und auch die Höhe und die Anzahl der Transaktionen berücksichtigt werden. Deshalb müssen hier immer individuelle Angebote erstellt werden. Nicht immer ist der vermeintlich billigste Anbieter auch der Beste.
Durch die Bündelung von Zahlungsarten kann der Payment Provider wie z.B. die CommDoo GmbH flexibel auf die Wünsche des Kunden eingehen. Ein Shop Händler hat z.B. ganz andere Anforderungen als ein Streaming Dienst, der das Abo Modell bevorzugt. Klare Preisstrukturierung ist hierbei ein Muss, um optimale Umsatzziele zu erreichen.