Mit Factoring bleiben kleine oder angeschlagene Unternehmen längerfristig liquide. Die dahinter steckende Idee ist, dass eine Fremdfirma (der Factor) von seinem Kunden (dem besagten Unternehmen) eine Forderung abkauft. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen anbietet, erhält direkt mit dem Verfassen der Rechnung einen entsprechenden Betrag vom Factor und muss nicht auf die Begleichung der Rechnung durch den Abnehmer der Waren, beziehungsweise den Empfänger der Dienstleistungen warten. Das Factoring von Kreditkartenforderungen ist unzulässig.
Da es sich in der Regel um eine Vorauszahlung in Höhe von 80 bis 90 Prozent des Forderungsbetrags handelt, wird hierbei aus Gründen des regresslosen Forderungsverkaufs und des Ausfallrisikos eine Marge erhoben. Zusätzlich gibt es Sicherheitseinbehalte um Abzüge bei Forderungen abzudecken. Diese liegen meist zwischen 10 % und 20 % des Forderungsbestands. Der Vorteil für den Forderungsverkäufer ist, das er hundertprozentig vor Forderungsausfällen gesichert ist.
Im Unterschied zum klassischen Factoring zielt das Reverse-Factoring Verfahren auf den Abnehmer, der auf diese Weise längerer Zahlungsziele erhält. Hierbei schließt er mit der Factoring-Gesellschaft einen Rahmenvertrag um die Forderungen des Lieferanten vorzufinanzieren. Die Factoring-Gesellschaft bezahlt den entsprechenden Betrag an den Lieferanten.