Gemäß der E-Geld-Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates bezeichnet E-Geld (elektronisches Geld) einen monetären Wert, der auf einem Datenträger gespeichert ist. Dieser Wert wird im Gegenzug zu einem Geldbetrag ausgegeben und muss auch von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle (zum Beispiel PayPal) akzeptiert werden. Nach Auffassung der Richtlinie ist elektronisches Geld als Ersatz für Münzen und Banknoten anzusehen und generell dafür gedacht, kleinere Beträge zu bezahlen.
Die digitale Revolution hat ganz neue Zahlungsmittelformen hervorgebracht. Elektronisches Geld ist allerdings (noch) kein gesetzliches Zahlungsmittel wie Bargeld. Die Definition der EZB lautet: Auf einem Medium elektronisch gespeicherte Werteinheit, die allgemein genutzt werden kann, um Zahlungen an Unternehmen zu leisten, die nicht die Emittenten sind. Im Dialog zwischen mindestens zwei Rechnern kann das elektronische Geld für die Abwicklung von Zahlungen genutzt werden. Die Speicherung erfolgt mittels komplexer Verschlüsselungsverfahren, um sicherzustellen, dass die Sicherheits-Anforderungen erfüllt werden.
Die Akzeptanz von E-Geld ist davon abhängig, ob und wie leicht es in gesetzliche Zahlungsmittel umgewandelt werden kann und wie viele Händler an dem System partizipieren. Bei E-Geld ist kein Bankkonto notwendig, was es von Zugangsprodukten wie Debitkarten unterscheidet. Elektronisches Geld muss folgende besondere Anforderungen gewährleisten: Fälschungssicherheit, Konvertierbarkeit, Umlauffähigkeit (Peer-to-Peer) und Anonymität.