Forderungsverkauf an CommDoo
Der Verkauf von Forderungen an CommDoo kann für Ihre Liquiditätsversorgung von erheblichem Vorteil sein.
Für uns ist es dabei zunächst einmal unerheblich, ob es sich um fällige oder nicht fällige Forderungen
handelt. Wichtig ist vor allem, dass diese Forderungen bereits vor Ihrer Entstehung gemäß unserer
Vorgaben auf Ihr Risiko hin überprüft wurden. In der Regel geschieht dies durch einen speziellen
Premium-Risk-Check.
Ein Vertrag für alle Payments | Unsere Sammelkonten
Im Rahmen einer Factoringvereinbarung bietet Ihnen CommDoo die Möglichkeit, bequem über Sammelkonten
der CommDoo abzurechnen. Für Sie bedeutet das, dass Sie mit einem einzigen Vertrag mit CommDoo sämtliche
verfügbaren Bezahlarten nutzen können und nicht mit jedem Anbieter eines Payments, wie z. B. ClickandBuy
sowie den Banken (für Kreditkarte und Lastschrift) separate Vereinbarungen schließen müssen.
Fast alle Anbieter von digitalen Gütern - insbesondere auch im Bereich Micropayment - nutzen diesen
Service von uns für alle verfügbaren Bezahlarten. Sicher ist hierfür auch von Bedeutung, dass die Anzahl
der verfügbaren Payments deutlich größer ist, als im klassischen Shop Umfeld; spezielle Bezahlarten
für digitale Güter sind z. B. PayByCall, Premium SMS oder Prepaidkarten.
Aber auch im Shop-Umfeld gibt es viele, die sich für ein Sammelkonto entscheiden. Dort sind es vor allem
die hohen Sicherheiten, die die Banken bei Lastschriften verlangen, die unser Modell so attraktiv machen.